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wie kommt ein Ratsbeschluss zustande

Aufgrund einer Anfrage möchte ich an dieser Stelle noch einmal den Weg beschreiben, wie ein Ratsbeschuss zustande kommt bzw. wie die einzelnen Organe einer Gemeinde miteinander in Zusammenhang stehen.

Ergänzenden Grafiken zum Text:
NkomVG-Folie36.pdf
NkomVG-Folie74.pdf

Üblicherweise nimmt ein Antrag folgenden Lauf:

Ein Antrag wird über den Bürgermeister oder den Gemeindedirektor oder den Fachausschussvorsitzenden beantragt ( in der Regel von einem „Organ“, also Gemeindedirektor, Bürgermeister, Ratsmitglied, Gruppe von Ratsmitgliedern oder einer Fraktion – unter bestimmten Voraussetzungen, die in der Niedersächsischen Kommunalverfassung geregelt sind, können auch Bürger direkt Anträge stellen). 

Ein solcher Antrag/Beschlussvorschlag wird in der Regel zunächst in einem zuständigen Fachausschuss (z.B. für Jugend oder Soziales oder Stra0enbau…) beraten. Bis auf wenige Ausnahmen, wo der Rat einem Fachausschuss auch tatsächliche Entscheidungskompetenz gegeben hat, haben die Beschlüsse von solchen Fachausschüssen „Empfehlungscharakter“. Ein Fachausschuss setzt sich aus einem Teil der Ratsmitglieder zusammen, die von ihren Fraktionen dorthin entsendet werden. Außerdem entsenden die Fraktionen auch „Bürgervertreter“ in den Ausschuss, die dort mit gleichen Informations- und Rederechten wie die Ratsmitglieder ausgestattet sind – allerdings kein Stimmrecht haben. 

Danach beraten in der Regel die Fraktionen/Gruppen  über die Anträge (ist aber kein verpflichtender Schritt im Sinne der Niedersächsischen Kommunalverfassung). 

Danach wird ein solcher Antrag im Verwaltungssausschuss beraten und beschlossen. Es ist auch möglich, dass ein Antrag ohne vorherige Fachausschussbefassung gleich im Verwaltungsausschuss beraten wird. Für viele Angelegenheiten kann der Verwaltungssausschuss rechtlich bindende Beschlüsse fassen – für welche ist in der Niedersächsischen Kommunalverfassung bzw. der Satzung der Gemeinde geregelt.

Alle anderen werden dann an den Rat weitergeleitet – wobei gilt: Jeder Beschluss der im Rat behandelt wird, muss in jedem Fall vorher im Verwaltungsausschuss behandelt werden. Der Verwaltungsausschuss setzt sich aus dem Bürgermeister und den sogenannten „Beigeordneten“ zusammen. Dies sind zum einen erster und zweiter stellv. Bürgermeister sowie die weiteren Mitglieder. In der Gemeinde Velpke hat der VA 5 Mitglieder. Im übrigen gilt, dass die Fraktionen entsprechend ihrer Stärke repräsentiert sind. 

Der Rat ist dann das oberste Beschlussgremium der Gemeinde und beschließt abschließend, wobei einige Dinge wiederum noch von der unteren Aufsicht, nämlich dem Landkreis genehmigt werden müssen – so z.B. der Haushalt.

Roland Sahr, 24.04.2014

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